Kinderschutz 2014

Kinderschutz 2014

Kinderschutz 2014

2014 wurden in Hamburg 12.112 Mal die Behörden alarmiert – das berichtete das Hamburger Abendblatt in seiner Ausgabe vom Montag, den 15.06.2015. Das sei das Ergebnis einer aktuellen Anfrage an den Senat.
Nie zuvor seien in Hamburg so viele Fälle von Verdacht auf Kindesmisshandlungen gemeldet worden wie im Jahr 2014. Insgesamt seien 12.112 Mal Polizei, Ämter oder Behörden eingeschaltet worden, weil Nachbarn, Angehörige, Ärzte oder Schulen das Wohl eines Kindes gefährdet sahen. Dem Abendblattbericht zufolge stelle dies eine Steigerung der Zahlen von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2013 dar. Im Vorjahr seien insgesamt 8.592 Verdachtsfälle registriert worden. Vergleichen Sie hierzu auch unserer Blog-Beitrag vom 02.06.2015.

Was aber sind die Ursachen?

Unklar wird wohl bleiben, was die Ursache für den Anstieg der Zahlen ist.

Einige begründen den Anstieg mit einer Veränderung des Meldeverhaltens. So gingen immer mehr Menschen aktiv auf die Jugendämter zu und meldeten Auffälligkeiten – möglicherweise auch als Folge der öffentlichen Berichterstattung über tragische Schicksale in den letzten Jahren. So habe es in den vergangenen Jahren drei tragische Todesfälle gegeben, in denen drei Mädchen trotz der Betreuung der Familien durch Hamburger Ämter starben. Dies habe heute zu einer erhöhten Sensibilität in der Bevölkerung geführt. Die Menschen seien heute ‘wachsamer’.

Einige andere interpretieren den Anstieg der Meldezahlen als „alarmierend“ und sehen darin einen Zuwachs von Fällen in tatsächlicher Hinsicht. Denn die Zahlen zeigten nicht nur, dass wir sensibler geworden sind. Sie deuteten auch darauf hin, dass Kindeswohlgefährdungen zunehmen.

Die Opposition fordert daher eine Aufstockung des Personals bei den Hamburger Jugendämtern.
Insbesondere in Harburg soll die Belastung der Jugendamtsmitarbeiter massiv, im Vergleich sogar am höchsten sein. Dort sei ein Vollzeitmitarbeiter für 72 Fälle zuständig, während die Belastung in Wandsbek bei 64, in Bergedorf bei 62, in Mitte bei 60 und in den übrigen bei 53-57 Fällen liege.

Wir Fachanwälte für Familienrecht haben im Rahmen unserer Tätigkeiten regelmäßig mit den Jugendämtern zu tun – im außergerichtlichen wie im gerichtlichen Bereich. Auch unter uns Familienrechtlern ist in den letzten Jahren der Eindruck einer Überforderung der Jugendämter entstanden. Im gerichtlichen Verfahren zeigt sich dies in den letzten Jahren auch darin, dass Mitarbeiter der Jugendämter teilweise nicht einmal mehr zu Verhandlungen erscheinen – auch wenn dieser Trend wieder ‚rückläufig‘ zu sein scheint. Dabei ist dies ist ganz sicher kein Zeichen von Desinteresse, sondern offenbar ein Zeichen fehlender Kapazitäten. Hier muss Unterstützung her. Die Jugendämter müssen ausreichend Personal haben, um gefährdete Kinder schützen zu können.



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