Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Hier geht es um Fragen nach dem Unterhalt für Kinder – ganz gleich, ob für eheliche oder nichteheliche Kinder, ob für minderjährige oder volljährige Kinder, ob für in der Schulausbildung oder Berufsausbildung/Studium befindliche Kinder.

Zur Prüfung der Unterhaltsberechtigung eines Kindes und zur Berechnung der Unterhaltshöhe sind vorab zahlreiche Punkte zu klären, wie z. B.:

  • Wer betreut das minderjährige Kind?
  • Benötigt das Kind dauerhaft besondere Sonderleistungen?
  • Wie ist das Kind krankenversichert; welche Beiträge sind zu zahlen?
  • Hat das Kind eigenes Einkommen/Vermögen, das es einsetzen muss?
  • Wie wird das staatliche Kindergeld berücksichtigt?
  • Ist der Unterhaltspflichtige zur Leistung von Unterhalt überhaupt in der Lage?
  • Ist der Unterhaltspflichtige weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet?
  • Hat der zum Unterhalt Verpflichtete berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten?
  • Wird der sog. Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten unterschritten?
  • Ist statischer oder dynamisierter Unterhalt geltend zu machen?
  • Wie werden bereits aufgelaufene Unterhaltsrückstände berücksichtigt?

Weiter ist im Rahmen des Kindesunterhaltes häufig die Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten hat oder erhält. Hierdurch werden nicht selten unnötigerweise Unterhaltsvorschusszeiten unnötig verbraucht, die dann später fehlen, weil Unterhaltsvorschusszahlungen längstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes geleistet werden.